Optimierungen bei Leistungsmessung

Wie funktioniert eine Leistungsmessung

Die Leistungsmessung kommt bei Gewerbekunden (Metzgerei und Gastronomie, usw.) zum Einsatz, deren Jahresverbrauch an Strom 100.000 kWh übersteigt und deren Leistung mindestens 30 kW beträgt.

Die Messung des Stromverbrauchs mit Hilfe eines Leistungsmessers erfolgt im Viertelstundentakt. Die Kilowatt­zahl aller laufenden Geräte wird addiert und mit der Betriebszeit multipliziert.

Bekommen Sie von Ihrem Stromanbieter monatlich eine detaillierte Abrechnung über Ihren Stromverbrauch, so handelt es sich um eine Leistungsmessung. Zahlen Sie monatlich Abschläge für Ihren Stromverbrauch, dann ist kein Leistungszähler installiert.

Ist bei Ihrer Abnahmestelle ein Leistungszähler installiert, so finden Sie auf ihrer Stromrechnung zusätzlich zu den Angaben über Ihren Stromverbrauch in kWh auch eine Angabe zu Ihrer Jahreshöchstleistung.

Haben sie eine Leistungsmessung, dann wird jeden Monat die höchste Leistung in einer Viertelstunde ermittelt. Von allen 12 Werten kommen die höchsten zwei Werte zur Ermittlung ihres Leistungspreises. Somit kann es sein, dass der Durchschnittliche Leistungswert bei 25kW und die zwei viertelstündigen Spitzenleistungswerte bei 40kW liegen. Dies hat zur Folge, dass man für diese 40kW die hohe Vorhaltungsgebühr (Höchstleistungsgebühr) bezahlt.

Wie optimiert man bei einer Leistungsmessung

Ein Programm überwacht den täglichen Betrieb und schreitet im Hintergrund bei Bedarf ein. Hierbei steht im Vordergrund „unnötige Verbraucher werden abgeschaltet“.

Sollte sich weiterhin der Leistungswert erhöhen, wird über das Programm ein Signal ausgegeben, welches dem Werker signalisiert, das sich die Leistungsmessung auf dem Weg zur Spitzenmessung befindet.

Um das Best möglichste Leistungsmessungsergebnis noch zu erzielen, werden jetzt noch alle leistungsstarken Verbraucher, welche in dieser Restzeit der Viertelstunde abgeschaltet werden dürfen, tatsächlich abgeschaltet. Hierbei steht im Vordergrund „soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar“.

Zum Ende der viertel Stunde wird dem Werker signalisiert, dass die Viertelstunde vorbei ist und sämtliche Geräte zum Einsatz wieder freigegeben werden.